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Wie schützt man sich vor Viren, Rootkits, Phishing & Co? Er weiß es.

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Filtersoftware auf einen Blick

Julia ist neun und schwärmt für einen Soap-Star. Im Internetcafé eines Jugendzentrums googelt sie seine Fanseite, stößt jedoch auf ein Pornoangebot. Aufgeregt erzählt sie ihren Eltern davon. Sie wollen die Cafébetreiber für die Zugangsmöglichkeit haftbar machen. Was können und was müssen öffentliche Einrichtungen tun? Wie sollten sich Eltern verhalten?


mekonet_hr_filtersoftware.pdf (765 KB)
 | (2. aktualisierte Auflage, Stand: Oktober 2009)

Bildausschnitt zweier Ampelmännchen

Filtersoftware auf einen Blick

„Filtersoftware auf einen Blick“ erläutert Technologien und Entwicklungen, informiert über Verantwortlichkeiten und medienpädagogische Ansätze, benennt Anlaufstellen und Informationsmöglichkeiten.

Filtertechnologie

Bei Filtersoftware handelt es sich um eine Anwendung, die vor problematischen Inhalten schützen kann. Öffentliche Einrichtungen können damit Jugendschutzauflagen erfüllen. Nicht immer jedoch ist die Beaufsichtigung wünschenswert beziehungsweise realisierbar. Wie funktioniert Filtersoftware? Filter arbeiten entweder auf dem zentralen Netzzugang einer Institution (Proxyserver), direkt auf der Anbieterseite (Provider) oder auf dem Einzelrechner, wobei Letzteres der Normalfall für den Hausgebrauch darstellt und daher hier im Vordergrund stehen soll. Zwei Technologien sind dabei vor allem im Einsatz: Das „Page Labelling“ basiert auf der Selbstklassifikation der Seitenautor(inn)en. Sie schätzen selbst die Zumutbarkeit der von ihnen erstellten Seiten ein. Entsprechende Filterprogramme können diese Klassifikationen verarbeiten und erlauben beziehungsweise versperren – je nach eingestelltem „Härtegrad“ – den Zugang zu einer Webseite. Diese Technologie kann sich nur schwer durchsetzen, da es an Bereitschaft mangelt, die Selbstklassifikation vorzunehmen. Stärker verbreitet ist die Zugriffsbeschränkung mit Hilfe redaktionell erstellter Listen; sogenannte Negativlisten versperren den Zugang zu bestimmten Webseitenadressen, Positivlisten beschränken den Zugriff auf ausgewählte Webseiten – alle anderen sind dann automatisch gesperrt.

Altersgerecht

Empfehlenswert ist der Einsatz von Positivlisten für Kinder bis zwölf Jahre. Zwar ist das System recht sicher, aber schnell werden hier die Systemgrenzen erreicht, etwa wenn Kinder auf die Webseite ihres Sportvereins wollen und diese dann nicht freigeschaltet ist. Zwar sind die Listen erlaubter Websites in der Regel (für die Eltern) bearbeitbar, aber in der praktischen Umsetzung ist das häufig sehr mühselig oder nur nach Kontakt mit der Hotline des Herstellers möglich. Für Kinder zwischen zwölf und vierzehn Jahren eignet sich das Filtern mit Negativlisten besser. Diese werden häufig mit speziellen Suchprogrammen anhand einschlägiger Begriffe erstellt und dann redaktionell nachbearbeitet. Leider fallen darunter auch oftmals unproblematische Aufklärungsseiten, was aber einfacher zu beheben ist. Ältere (Jugendliche) dürfen immer noch nicht alle Inhalte unkontrolliert konsumieren. In der Praxis ist eine technische Kontrolle schwierig umzusetzen und erscheint mit Blick auf ihre zunehmende Handlungsautonomie auch pädagogisch fragwürdig. Jugendliche verfügen häufig über eine hohe technische Kompetenz, was zudem die Wirksamkeit technischer Lösungen begrenzt. Grundsätzlich gilt: Kein System kann mit dem dynamischen Wachstum an problematischen Inhalten auf Dauer mithalten, die zudem häufig unter wechselnden Namen auftauchen. Bei einigen Programmen reicht bereits der Umweg über eine Suchmaschine. Diese sind in der Regel nicht gesperrt, also erreichbar. Wird hier gezielt nach pornografischen Seiten gesucht, kann über das Anklicken entsprechender Angebote in der Ergebnisliste der Zugang „ungefiltert“ hergestellt werden. Darüber hinaus existieren Webseiten, die Umgehungsstrategien für alle gängigen Produkte frei zur Verfügung stellen.


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