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Datenschutz auf einen Blick

Immer häufiger und selbstverständlicher informieren wir uns über das Internet, kommunizieren online, kaufen und verkaufen im WWW. Die interaktiven Möglichkeiten, Töne, Texte und (bewegte) Bilder zu veröffentlichen, bieten nicht nur kommerzielle Potenziale, sondern auch die Gelegenheit, die eigene Person einzubringen, mit anderen zu kommunizieren und damit dem Internet ein „persönlicheres Gesicht“ zu geben. Damit steigt jedoch auch die Gefahr, dass persönliche Daten durch andere verändert, weitergegeben und missbraucht werden (können).


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 | (Stand: August 2008)

Auge auf Bildschirm

Datenschutz auf einen Blick

„Datenschutz auf einen Blick“ will deshalb sensibilisieren, die Rechtslage erläutern, Anlaufstellen nennen und Tipps geben rund um das Thema Datenschutz.

Spuren im Netz

Wer sich im Internet bewegt oder über das Internet kommuniziert, hinterlässt immer auch elektronische Spuren. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand ist es möglich, diese zu identifizieren und festzustellen, wer sich wie oft und wie lange wo aufgehalten und mit wem worüber kommuniziert hat – eine Herausforderung ebenso für den Datenschutz wie für die Medienkompetenzförderung.

Anfang 2008 ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Ab 01.01.2009 sind Internetzugangsanbieter  dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Somit können Strafverfolgungsbehörden mit richterlichem Beschluss bei den Anbietern von Internetzugängen (Provider) erfahren, wem welche IP- Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. So kann jederzeit nachverfolgt werden, wo und wie man sich im Netz bewegt hat: also auch in sozialen Netzwerken. Dadurch sind persönliche soziale Netzwerke überprüfbarer geworden, auch wenn die Kommunikationsinhalte nicht gespeichert werden. Nach wie vor wird das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kontrovers diskutiert. Es wurde im April 2008 vom Bundesverfassungsgericht teilweise eingeschränkt, so dass die Herausgabe der Daten an die Strafverfolgungsbehörden nur bei wirklich schwerwiegenden Straftaten möglich ist. Eine Hauptsacheentscheidung ist noch nicht ergangen. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt sich mit dem Thema der Vorratsdatenspeicherung.

Die Befürworter betrachten es als unverzichtbares Instrument zur Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung. Nach Meinung der Kritiker führt es zu einer weiteren Aushöhlung des Telekommunikationsgeheimnisses und schränkt die unbeobachtete Nutzung des Internets für alle ein. Aber Achtung: Auch schon vorher haben viele staatliche Einrichtungen und Privatpersonen einen Anspruch auf die Herausgabe von Verbindungsdaten erwirkt. Insbesondere die Musikindustrie versuchte dies für sich zu nutzen. Jetzt ist das neue Urhebergesetz verabschiedet, das eine Auskunftspflicht der Provider an die Vertreter der Rechteinhaber, zum Beispiel der Musikindustrie, regelt. Diese Auskunftspflicht setzt jedoch eine richterliche Entscheidung voraus.

IP-Adresse

Eine IP-Adresse (IP: Abkürzung für engl. „Internet-Protocol“) ist so etwas wie die Rufnummer im Telefonnetz, nur für das Internet. Sie erlaubt die eineindeutige Adressierung von Rechnern (und anderen Geräten) in IP-basierten Datennetzen. Daher bekommen alle am Internet angeschlossenen Rechner eine IP-Adresse zugewiesen. Praktisch handelt es sich dabei um einen mehrstelligen Zahlencode, der zumeist aus vier durch Punkte voneinander getrennten Zahlen zwischen 0 und 255 besteht. Wer einmal seine aktuelle IP-Adresse erfahren möchte, geht online, gibt „ip-adresse rausfinden“ in eine der bekannten Suchmaschinen ein und erhält zahlreiche Tipps hierzu.


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