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mekonet kompakt

Rechtsfragen in der digitalen Welt auf einen Blick

Dank anwendungsfreundlicher Techniken ist es zunehmend einfacher, Inhalte im Internet einzustellen. Durch die Veröffentlichung von Steckbriefen, Fotos oder Tagebüchern auf der eigenen Homepage oder in Online-Communitys gibt mittlerweile mehr als jede(r) vierte Deutsche persönliche Informationen im Internet preis. Hierdurch geraten immer häufiger auch Rechtsfragen in den Blick, die bei der Online-Kommunikation bedacht werden sollten.


mekonet_hr_rechtsfragen.pdf (666 KB)
 | (4. aktualisierte Auflage, Stand: Dezember 2009)

Computermaus

Rechtsfragen in der digitalen Welt

„Rechtsfragen in der digitalen Welt auf einen Blick“ erläutert, welche Bilder, Töne und Texte rechtlich geschützt sind und wann das Agieren im Netz Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt. Die Broschüre gibt Tipps und benennt Anlaufstellen für weiterführende Informationen.

RECHT 2.0

Je mehr sich unser Leben und Arbeiten in die Online-Welt verlagert, desto greifbarer und auch angreifbarer ist die „Persönlichkeit im Netz“. Rechtliche Fragen sind somit für immer mehr Internetnutzer(innen) von Bedeutung.

Grundsätzlichen Schutz bietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR), das die Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit schützt. Jede Person soll grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie sich Dritten gegenüber oder in der Öffentlichkeit präsentiert. Hieraus leiten sich unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild ab. Ergänzend wirkt unter anderem das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).

Privates öffentlich machen

Persönliches wird im Internet in Chats und Foren, Weblogs und auf Social Networking Sites veröffentlicht. Nutzer machen oftmals detaillierte Angaben zur eigenen Person, beziehen Standpunkte, berichten von eigenen Erfahrungen und reflektieren diese im Netz. Dabei ist es grundsätzlich empfehlenswert, die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einzelner Webangebote aufmerksam zu lesen, um zu verhindern, dass man unter Umständen unwissentlich dem Verzicht auf bestimmte Verwertungs- und Schutzrechte zustimmt.

Über die Preisgabe persönlicher Gedanken und Erfahrungen hinaus können Informationen über die eigene Person via Bild, Video oder Text auch durch Dritte an die Öffentlichkeit gelangen. Jede(r) hat das Recht, die Löschung dieser durch andere im Internet veröffentlichten Informationen zu verlangen. Eine zuvor erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Liegt für die Veröffentlichung personenbezogener Informationen über Dritte keine Einwilligung von diesen vor, ist bei der rechtlichen Beurteilung zwischen der Meinungsfreiheit der Autorin bzw. des Autors und dem Persönlichkeitsrecht der oder des Betroffenen abzuwägen. Es gilt zu bedenken: Datenschutzrechte sowie das Recht auf Schutz der eigenen Person werden grundsätzlich höher bewertet als das Recht auf freie Meinungsäußerung, woraus ggf. resultiert, dass die Löschung der Informationen notwendig wird.

Einmal im Netz, immer im Netz

Aufgrund der dynamischen Verbreitung von Inhalten im World Wide Web kann die Löschung von Einträgen im Internet zwar vorgenommen werden, jedoch sind die Daten nie vollständig rückholbar. Webseitenarchive wie zum Beispiel Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.archive.org oder auch die Cache-Funktion bei www.google.de ermöglichen es, Webseiten abzurufen, die längst nicht mehr online sind. Vor diesem Hintergrund ist der achtsame Umgang mit eigenen Personendaten und Daten anderer Menschen besonders wichtig.


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